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Ratgeber - KI & Datenschutz

Datensouveräne KI in der Schweiz: Wann Schweizer Hosting nötig ist

Nicht jede KI-Anwendung braucht einen Server in der Schweiz. Entscheidend ist, welche Daten Sie eingeben. So ordnen Sie Ihre Anwendungsfälle ein und wählen das passende Werkzeug.

Von Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

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Kurz gesagt: Das Schweizer Datenschutzgesetz schreibt kein Schweizer Hosting vor. Es verlangt aber, dass Sie wissen, wo Personendaten bearbeitet werden, dass die Bearbeitung durch den KI-Anbieter vertraglich geregelt ist und dass eine Übermittlung ins Ausland abgesichert ist. Für unkritische Texte reicht deshalb oft die Business-Version eines internationalen Anbieters. Für Gesundheitsdaten, Berufsgeheimnisse und vertrauliche Geschäftsdaten ist eine Lösung mit Schweizer Anbieter oder auf eigener Infrastruktur meist der sauberste Weg.

Was heisst datensouveräne KI?

Datensouverän nutzen Sie KI, wenn Sie für jede Anwendung drei Fragen beantworten können: Wo werden Eingaben und Ergebnisse gespeichert und verarbeitet? Wer hat Zugriff darauf, auch der Anbieter selbst? Unter welchem Recht steht der Anbieter? Die meisten bekannten KI-Dienste stammen von US-Unternehmen. Das macht ihren Einsatz nicht automatisch unzulässig, aber Sie als Unternehmen bleiben verantwortlich und müssen die Bedingungen kennen und dokumentieren.

Was das revidierte Datenschutzgesetz für KI verlangt

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat klargestellt, dass es direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar ist. Für den Alltag im Unternehmen sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Auftragsbearbeitung (Art. 9 DSG): Bearbeitet ein KI-Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag, braucht es eine vertragliche Regelung. Sie bleiben verantwortlich und müssen sich vergewissern, dass der Anbieter die Datensicherheit gewährleistet.
  • Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 DSG): Ohne zusätzliche Garantien ist sie nur in Staaten zulässig, deren Datenschutz der Bundesrat als angemessen anerkannt hat. Für die USA gilt das seit September 2024 nur für Unternehmen, die unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Sonst braucht es Garantien wie Standardvertragsklauseln.
  • Transparenz: Betroffene müssen erfahren, dass und wofür ihre Daten bearbeitet werden, in der Regel über die Datenschutzerklärung. Der EDÖB erwartet zudem, dass erkennbar ist, wann jemand mit einer Maschine statt mit einem Menschen kommuniziert, etwa bei einem Chatbot.
  • Besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 DSG): Dazu gehören unter anderem Gesundheitsdaten, Daten über religiöse oder politische Ansichten und Daten über Strafverfahren. Werden sie umfangreich bearbeitet, ist in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 22 DSG) nötig.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei heiklen Anwendungen lohnt sich die Abstimmung mit Ihrer Datenschutzberatung.

Der US CLOUD Act: Warum der Serverstandort allein nicht reicht

Der CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter, Daten auf behördliche Anordnung herauszugeben, die sie kontrollieren, auch wenn die Server in Europa oder in der Schweiz stehen. Ein Rechenzentrum in Zürich ändert daran nichts, solange der Betreiber ein US-Unternehmen ist. Für viele Geschäftsdaten ist das ein Restrisiko, das man nach Abwägung bewusst eingehen kann. Für Berufsgeheimnisse, Gesundheitsdaten oder sensible Verhandlungsunterlagen ist es oft der Grund, einen Anbieter mit Sitz in der Schweiz oder eine eigene Installation zu wählen.

Entscheidungsschema: Welche Daten in welches KI-Werkzeug?

In unseren Beratungen ordnen wir jeden geplanten Anwendungsfall zuerst nach den Daten, die er braucht. Daraus ergibt sich das Werkzeug, nicht umgekehrt.

KI-Werkzeuge nach Datenklasse
DatenklasseBeispieleGeeignetes Werkzeug
Öffentlich oder unkritischWebsite-Texte, allgemeine Recherchen, Entwürfe ohne NamenBusiness-Version eines gängigen Anbieters, Training mit Ihren Eingaben ausgeschlossen. Keine Gratis- oder Privatkonten, dort können Eingaben je nach Einstellung ins Training einfliessen.
Vertrauliche Geschäftsdaten ohne PersonenbezugOfferten, Kalkulationen, KonstruktionsdatenNur Werkzeuge, die vertraglich ins Unternehmen eingebunden sind, etwa Microsoft 365 Copilot im Firmenkonto. Was in welches Werkzeug darf, schriftlich festlegen.
Personendaten von Kunden oder MitarbeitendenKundenkorrespondenz, Bewerbungen, GesprächsnotizenVertrag zur Auftragsbearbeitung, geklärter Datenstandort, abgesicherte Auslandübermittlung, Hinweis in der Datenschutzerklärung. Namen wo möglich vor der Eingabe entfernen.
Besonders schützenswerte Daten und BerufsgeheimnisseGesundheitsdaten, Mandats- und PatientendatenAnbieter mit Schweizer Sitz und Hosting oder ein Modell auf eigener Infrastruktur, Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen, Zugriffe protokollieren.

Aus der Praxis: Welche Inhalte gehören in welches Werkzeug?

Diese Frage stand auch im KI-Workshop, den wir am 1. Oktober 2026 für das Entwicklungsteam von Reichle & De-Massari in Wetzikon durchgeführt haben. Berechnungen, Toleranzen und vertrauliche Konstruktionsdaten haben in einem frei verfügbaren Chatbot nichts verloren. Das Team arbeitet mit Microsoft 365, deshalb haben wir jede Übung vorab in einer eigenen Microsoft-365-Testumgebung mit Copilot durchgespielt. Die Planspiele liefen mit eigens erstellten Übungsunterlagen statt mit internen Daten.

Zwei Regeln daraus geben wir jedem Team mit:

  • Erst das Werkzeug festlegen, dann üben. Geübt wird mit dem Werkzeug, das vertraglich ins Unternehmen eingebunden ist, denn was im Training funktioniert, wird danach im Alltag genutzt.
  • Für Schulungen und Tests keine Echtdaten. Realistische, aber erfundene Unterlagen reichen, um die Arbeitsweise zu lernen.

Schweizer Alternativen für KI mit sensiblen Daten

  • Cloud-Regionen in der Schweiz: Microsoft betreibt Azure-Rechenzentren in Zürich und Genf. Welche KI-Modelle dort verfügbar sind, unterscheidet sich je nach Modell. Der Betreiber bleibt ein US-Unternehmen, der CLOUD Act gilt also weiterhin.
  • Schweizer Anbieter: Unternehmen wie Infomaniak bieten KI-Dienste mit Sitz und Hosting in der Schweiz an.
  • Offene Modelle auf eigener Infrastruktur: Offene Sprachmodelle lassen sich auf eigenen Servern oder bei einem Schweizer Hoster betreiben. Ein Beispiel ist Apertus, das offene Sprachmodell von ETH Zürich, EPFL und dem Nationalen Hochleistungsrechenzentrum der Schweiz (CSCS). Betrieb, Updates und Absicherung liegen dann bei Ihnen oder Ihrem Dienstleister.

Welche Variante passt, hängt weniger von der Technik ab als von Ihren Daten und davon, wer die Lösung betreiben soll. Wir beraten dabei herstellerunabhängig.

Checkliste vor dem Einsatz eines KI-Tools

  • Wo werden Eingaben und Ergebnisse gespeichert, und wie lange?
  • Ist das Training mit Ihren Eingaben vertraglich ausgeschlossen?
  • Ist die Auftragsbearbeitung vertraglich geregelt, und welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
  • Ist die Übermittlung ins Ausland abgesichert, durch Angemessenheitsentscheid, Zertifizierung oder Standardvertragsklauseln?
  • Steht der Einsatz in Ihrer Datenschutzerklärung?
  • Gibt es eine interne Regel, welche Datenklasse in welches Werkzeug darf, und kennen die Mitarbeitenden sie?
  • Können Sie Daten beim Anbieter löschen lassen, und wer ist bei einer Datenpanne zuständig? Datensicherheitsverletzungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Betroffenen müssen dem EDÖB gemeldet werden.

Können Sie eine dieser Fragen nicht beantworten, ist das der erste Punkt für eine KI-Beratung. Damit Ihr Team die Regeln im Alltag anwendet, bieten wir KI-Trainings und Workshops an. Und wenn KI-Agenten selbständig mit Ihren Unternehmensdaten arbeiten sollen, gelten dieselben Datenklassen, siehe Agentic AI.

Häufige Fragen zu datensouveräner KI

Ist Schweizer Hosting für KI gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Das Datenschutzgesetz verlangt keinen bestimmten Serverstandort, sondern eine rechtmässige und sichere Bearbeitung. Wer Personendaten ins Ausland übermittelt, muss das absichern. Für besonders schützenswerte Daten und Berufsgeheimnisse ist ein Schweizer Anbieter oder eine eigene Installation oft der einfachste Weg, diese Anforderungen zu erfüllen.

Dürfen Mitarbeitende ChatGPT im Unternehmen nutzen?

Ja, mit klaren Regeln. Nutzen Sie eine Business-Version, bei der Eingaben nicht für das Training verwendet werden, und legen Sie fest, welche Daten hinein dürfen. Personendaten und vertrauliche Geschäftsdaten gehören nur in Werkzeuge, deren Datenstandort und Vertragsbedingungen geklärt sind.

Was ist der US CLOUD Act und warum ist er relevant?

Der CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen, Daten auf behördliche Anordnung herauszugeben, auch wenn sie auf Servern in Europa oder in der Schweiz liegen. Ein Schweizer Rechenzentrum eines US-Anbieters schützt deshalb nicht vollständig davor. Ob das Restrisiko tragbar ist, hängt von der Sensibilität Ihrer Daten ab.

Brauche ich einen Vertrag mit dem KI-Anbieter?

Ja, sobald der Anbieter Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeitet. Das Datenschutzgesetz verlangt dafür eine vertragliche Regelung zur Auftragsbearbeitung. Bei Business-Angeboten grosser Anbieter ist sie meist Teil der Vertragsbedingungen. Prüfen Sie, wo die Daten liegen, welche Unterauftragnehmer beteiligt sind und wie Löschung geregelt ist.

Welche KI-Anbieter bieten Schweizer Hosting an?

Microsoft betreibt Azure-Regionen in Zürich und Genf, bleibt aber ein US-Unternehmen. Mit Sitz und Hosting in der Schweiz arbeiten zum Beispiel Infomaniak oder Lösungen auf eigener Infrastruktur, etwa mit offenen Sprachmodellen. Gipfelwerk berät Sie herstellerunabhängig.

Porträt von Sebastian Hauber, Mitgründer Gipfelwerk, verantwortlich für Technik, Marketing-Strategie und KI
Über den Autor

Mitgründer Gipfelwerk, verantwortlich für Technik, Marketing-Strategie und KI

Mitgründer einer erfolgreichen Digitalagentur in Berlin, über zehn Jahre Erfahrung in Performance Marketing, Leadgenerierung und Webentwicklung.

Kernbereiche

Passende Leistungen

  1. KI-Beratung

    Anwendungsfälle nach Datenklasse ordnen und das passende Werkzeug wählen.

  2. KI-Trainings & Workshops

    Teams schulen, damit KI-Regeln im Alltag angewendet werden.

  3. KI-Agentur

    KI-Lösungen umsetzen, mit geklärtem Datenstandort.

  4. Case Study: KI-Workshop R&M

    Welche Inhalte in welches Werkzeug: Workshop für ein Entwicklungsteam.

  5. Ratgeber: KI im Gesundheitswesen

    Was für Patientendaten und Berufsgeheimnis gilt.

  6. Thema: Datenstrategie

    Daten strategisch und datenschutzkonform nutzen.

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Wir ordnen Ihre KI-Anwendungen nach Datenklasse und zeigen, wo Sie nachbessern sollten.

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