GipfelwerkUnverbindlicher Kontakt

Ratgeber - KI & Gesundheitswesen

KI im Gesundheitswesen Schweiz: Wo sie entlastet und was für Patientendaten gilt

Wie Arztpraxen, Spitex-Organisationen und Heime KI einführen, ohne Patientendaten und Berufsgeheimnis zu gefährden.

Von Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Healthcare-KI anfragen

Kurz gesagt: KI darf im Schweizer Gesundheitswesen eingesetzt werden, auch mit Patientendaten. Gesundheitsdaten sind aber besonders schützenswerte Personendaten, und für Gesundheitsfachpersonen gilt zusätzlich das Berufsgeheimnis. Am risikoärmsten starten Sie mit Aufgaben ohne Patientendaten. Für Dokumentation und Berichte braucht es danach eine Lösung mit klarem Datenstandort, Vertrag, Zugriffskonzept und einer Fachperson, die jedes Ergebnis prüft.

Wo KI im Gesundheitswesen heute entlastet

Sinnvoller als die Frage «Was kann KI?» ist die Frage, welche Daten eine Aufgabe braucht. Danach richten sich Aufwand und Anforderungen.

Ohne Patientendaten: sofort möglich

  • Stelleninserate und Texte für die Personalgewinnung
  • Allgemeine Patienteninformationen, Merkblätter und Website-Texte
  • Interne Weisungen, Protokolle und Fachartikel zusammenfassen
  • Schulungsunterlagen und Checklisten entwerfen

Dafür genügt ein Business-Konto eines gängigen KI-Anbieters, bei dem Eingaben nicht für das Training genutzt werden, plus die klare Regel im Team, dass keine Namen und keine Falldetails hineinkommen.

Mit Patientendaten: nur mit geklärtem Rahmen

  • Berichte aus Stichworten vorformulieren, etwa Pflegeberichte oder Austrittsberichte
  • Diktate transkribieren und strukturieren
  • Eingehende Anfragen nach Anliegen und Dringlichkeit vorsortieren

Hier entlastet KI am meisten, hier gelten aber auch die strengsten Anforderungen. Die KI liefert einen Entwurf, verantwortlich bleibt die Fachperson, die ihn prüft und freigibt.

Klinische Entscheidungen: Medizinprodukterecht beachten

Software, die Diagnosen oder Therapieentscheide unterstützt, kann als Medizinprodukt gelten. Zuständig ist Swissmedic. Solche Anwendungen gehören in spezialisierte, zugelassene Produkte, nicht in ein selbst gebautes Pilotprojekt.

Was für Patientendaten gilt

  • Besonders schützenswerte Personendaten: Das Datenschutzgesetz zählt Gesundheitsdaten ausdrücklich dazu (Art. 5 DSG). Werden sie umfangreich bearbeitet, ist in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig (Art. 22 DSG).
  • Berufsgeheimnis: Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen und weitere Gesundheitsberufe sowie ihre Hilfspersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Bevor ein externer KI- oder IT-Anbieter Patientendaten bearbeitet, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Berufsverband, wie er eingebunden und zur Geheimhaltung verpflichtet wird.
  • Auftragsbearbeitung und Datensicherheit: Der Anbieter bearbeitet Daten nur in Ihrem Auftrag und nach Vertrag, Sie müssen sich vergewissern, dass er die Datensicherheit gewährleistet (Art. 8 und 9 DSG).
  • Bekanntgabe ins Ausland: Fliessen Daten zu einem Anbieter im Ausland, muss das abgesichert sein (Art. 16 DSG). Bei US-Anbietern kommt der CLOUD Act hinzu. Deshalb sind für Patientendaten Anbieter mit Sitz und Hosting in der Schweiz oder eine eigene Installation meist die sauberste Lösung.
  • Öffentliche Spitäler und kantonales Recht: Für öffentlich-rechtliche Institutionen, etwa viele Spitäler, gilt das kantonale Datenschutzrecht. Die kantonalen Gesundheitsgesetze regeln zudem die Patientendokumentation.

Viele Leistungserbringer nutzen für den Austausch von Patientendaten per E-Mail bereits HIN. Für KI-Werkzeuge, die mit denselben Daten arbeiten, gilt dieselbe Sorgfalt. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

In fünf Schritten zur KI in Praxis, Spitex oder Heim

  1. Aufgaben sammeln und nach Daten sortieren: Welche wiederkehrenden Arbeiten kosten am meisten Zeit, und brauchen sie Patientendaten oder nicht?
  2. Ohne Patientendaten starten: Ein erster Anwendungsfall ohne Personenbezug, dazu schriftliche Regeln, was ins Werkzeug darf und was nicht.
  3. Anbieter für Patientendaten prüfen: Datenstandort, Vertrag mit Geheimhaltungspflicht, kein Training mit Ihren Daten, Löschfristen, Protokollierung der Zugriffe. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn sie nötig ist.
  4. Pilot mit kleinem Team: Ein Anwendungsfall, wenige Personen, feste Prüfroutine. Messen Sie vorher und nachher, wie lange die Aufgabe dauert, statt sich auf Versprechen von Anbietern zu verlassen.
  5. Schulen und informieren: Mitarbeitende schulen und die Datenschutzerklärung und Patienteninformation anpassen, bevor der Einsatz ausgeweitet wird.

Aus der Praxis: Pflegevermittlung Schweiz

Die Pflegevermittlung Schweiz vermittelt Betreuung und Pflege zuhause. Dort sind Familien, Betreuungspersonen, Institutionen und Behörden beteiligt, Vertrags- und Portaldaten sind sensibel und müssen sauber getrennt sein. Für das Unternehmen haben wir eine eigene Plattform gebaut, in der Website, CRM und Kundenportal auf einer Datenbasis arbeiten (zur Case Study).

Unser Grundsatz daraus für jedes KI-Projekt im Gesundheitsbereich: Erst ist geregelt, wer welche Daten sehen darf, dann kommt KI dazu. Ein KI-Assistent, der in eine bestehende Anwendung eingebaut wird, darf nie mehr sehen als die Person, die ihn benutzt.

Wir begleiten Praxen, Spitex-Organisationen und Heime von der Auswahl des ersten Anwendungsfalls über die KI-Beratung und die Umsetzung bis zu Schulungen für das Team. Mehr zu unseren Leistungen für die Branche finden Sie unter KI für Gesundheitswesen und Pflege.

Häufige Fragen zu KI im Gesundheitswesen

Dürfen Patientendaten in KI-Tools verarbeitet werden?

Ja, unter strengen Voraussetzungen: vertraglich geregelte Auftragsbearbeitung mit Geheimhaltungspflicht, kein Training mit Ihren Daten, abgesicherte oder vermiedene Übermittlung ins Ausland, Zugriffskonzept und bei umfangreicher Bearbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wegen des Berufsgeheimnisses sollten Sie die Einbindung des Anbieters vorab mit Ihrer Rechtsberatung klären.

Darf unser Praxisteam ChatGPT nutzen?

Für Aufgaben ohne Patientendaten ja, etwa für Merkblätter, Stelleninserate oder Zusammenfassungen von Fachtexten. Nutzen Sie eine Business-Version ohne Training mit Ihren Eingaben und halten Sie schriftlich fest, dass keine Namen und Falldetails eingegeben werden.

Ist KI-Software ein Medizinprodukt?

Das hängt vom Zweck ab. Software, die Diagnosen oder Therapieentscheide unterstützt, kann als Medizinprodukt gelten und unterliegt dann den Regeln von Swissmedic. Administrative Anwendungen wie Terminorganisation oder Textentwürfe fallen in der Regel nicht darunter.

Wie viel Zeit spart KI in einer Praxis oder Spitex?

Das hängt stark von der Aufgabe, den Abläufen und dem Werkzeug ab. Wir empfehlen, im Pilot die Dauer einer konkreten Aufgabe vorher und nachher zu messen, zum Beispiel pro Bericht. So entscheiden Sie auf Basis Ihrer eigenen Zahlen, ob sich der Ausbau lohnt.

Porträt von Marian Birkholz, Mitgründer und Geschäftsführer Gipfelwerk
Über den Autor

Mitgründer und Geschäftsführer Gipfelwerk

Gründer und Geschäftsführer der Pflegevermittlung Schweiz, Unternehmer in der Deutschschweiz seit 2018.

Kernbereiche

Passende Leistungen

  1. KI für das Gesundheitswesen

    Branchenspezifische Lösungen für Praxen, Spitex und Heime.

  2. KI-Beratung

    Den ersten Anwendungsfall finden und datenschutzkonform aufsetzen.

  3. KI-Trainings & Workshops

    Teams schulen, damit klar ist, was in welches Werkzeug darf.

  4. Automatisierung

    Administrative Abläufe automatisieren, sicher und nachvollziehbar.

  5. Ratgeber: Datensouveräne KI

    Welche Daten in welches KI-Werkzeug dürfen.

  6. Ratgeber: Online-Marketing für Spitex

    Wie Spitex- und Pflegedienste online gefunden werden.

  7. Case Study: Pflegevermittlung Schweiz

    Website, Ads und CRM für einen Schweizer Pflegevermittler.

KI für Ihre Gesundheitseinrichtung?

Wir zeigen Ihnen, mit welchem Anwendungsfall Ihre Praxis oder Einrichtung sinnvoll und sicher startet.

Unverbindliche Anfrage